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1. Die Einberufung aller Mitgliederversammlungen erfolgt durch den Vorstand mit einer Frist von zwei Wochen schriftlich unter Angabe
der Tagesordnung. Die Frist beginnt mit dem auf die Absendung des Einladungsschreibens folgenden Tag.
Über die Mitgliederversammlung ist ein Protokoll aufzunehmen, das vom jeweiligen Schriftführer und von einem Vorstandsmitglied zu unterschreiben ist.
1. Die Auflösung des Vereins kann in einer besonderen,
zu diesem Zweck mit einer Frist von einem Monat einberufenen außerordentlichen Mitgliederversammlung mit einer Mehrheit von 9/10 der
Abgegebenen gültigen Stimmen beschlossen werden. |
Anwesende Gründungsmitglieder:
Vorstand gem. § 26 BGB:
(Vertretungsberechtigte)
Di
Sauro Sergio (1.Vorsitzender)
Pragalos Adam (2.Vorsitzende)
Bauer Thomas (3. Kassenwart )
Greinacher Katharina (4. Schriftführerin)