1. Die Einberufung aller Mitgliederversammlungen erfolgt durch den Vorstand mit einer Frist von zwei Wochen schriftlich unter Angabe der Tagesordnung. Die Frist beginnt mit dem auf die Absendung des Einladungsschreibens folgenden Tag.
2. Die Tagungsordnung setzt der Vorstand fest.


§ 18 Sitzungsprotokoll

Über die Mitgliederversammlung ist ein Protokoll aufzunehmen, das vom jeweiligen Schriftführer und von einem Vorstandsmitglied zu unterschreiben ist.


§ 19 Auflösung des Vereins

1. Die Auflösung des Vereins kann in einer besonderen, zu diesem Zweck mit einer Frist von einem Monat einberufenen außerordentlichen Mitgliederversammlung mit einer Mehrheit von 9/10 der Abgegebenen gültigen Stimmen beschlossen werden.
2. Falls die Mitgliederversammlung nicht anderes beschließt, sind der Vorsitzende und der stellvertretende Vorsitzende gemeinsam vertretungsberechtigte Liquidatoren.
3. Das nach Beendigung der Liquidation vorhandene Vermögen fällt an die Stadt Nürnberg
4. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend, wenn der Verein aus einem anderen Grund aufgelöst wird oder seine Rechtsfähigkeit verliert.






Anwesende Gründungsmitglieder:


Vorstand gem. § 26 BGB:
(Vertretungsberechtigte)


Di Sauro Sergio (1.Vorsitzender)
Pragalos Adam (2.Vorsitzende)

Bauer Thomas (3. Kassenwart )

Greinacher Katharina (4. Schriftführerin)


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